Bedingungen und Richtlinien
Hier finden Sie Nutzungsbedingungen, Partnerbedingungen und Datenschutzerklärung an einem Ort.
Dokument
Partnerbedingungen
Unten finden Sie den aktuellen Regeltext für Firmenkonten.
Abschnitt 1. Allgemeine Bestimmungen
1. Diese Partnerbedingungen legen die Regeln fest, nach denen Trevo Leistungen für Partner erbringt, die die Plattform trevo.me nutzen, um Reservierungen, Gutscheine und Zusatzleistungen zu verkaufen und ihr Online-Angebot zu verwalten.
2. Betreiber der Plattform Trevo ist /k/systems Krzysztof Kaszkowiak, ul. Cedrowa 7, 62-090 Rokietnica, Polen, Steuer-ID (NIP): 787 192 48 11, E-Mail: [email protected], Tel.: 732 442 446.
3. Der Partnersupport ist unter [email protected] sowie über das Kontaktformular unter https://trevo.me/support erreichbar.
4. Diese Partnerbedingungen gelten für Unternehmer und andere Stellen, die Trevo im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit nutzen. Diese Partnerbedingungen richten sich nicht an Verbraucher.
5. Diese Partnerbedingungen bilden die Grundlage für die Nutzung des Partnerbereichs, die Veröffentlichung eines Angebots auf Trevo, die Bearbeitung von Reservierungen, die Kommunikation mit Kunden, die Abrechnung mit Trevo und die Nutzung weiterer innerhalb der Plattform bereitgestellter Funktionen.
Abschnitt 2. Definitionen
1. Die in diesen Partnerbedingungen verwendeten Begriffe bedeuten:
1) „Trevo“ oder „Plattform“ – die unter trevo.me und ihren Unterseiten und Bereichen verfügbare Online-Plattform;
2) „Partner“ – ein Unternehmer oder eine andere berechtigte Stelle, die mit Trevo einen Vertrag über die Nutzung der Plattform geschlossen hat;
3) „Partnerbereich“ – der Teil der Plattform, der der Verwaltung von Angebot, Kalender, Reservierungen, Gutscheinen, Kunden, öffentlichen Inhalten und Abrechnungen dient;
4) „Endkunde“ – eine Person, die über Trevo eine Reservierung vornimmt, einen Gutschein kauft oder das Angebot des Partners nutzt;
5) „Partnerangebot“ – jede Leistung, jeder Gutschein, jedes Paket, jede Variante, jede Zusatzleistung oder sonstiger kommerzieller oder informativer Inhalt, der vom Partner in der Plattform veröffentlicht wird;
6) „Plattformgebühren“ – Provisionen, Abonnements, Zusatzgebühren und andere an Trevo geschuldete Beträge gemäß Preisliste, individuellem Angebot oder diesen Partnerbedingungen;
7) „Abrechnungszeitraum“ – der Zeitraum, für den Trevo Plattformgebühren gemäß Preisliste, individuellem Angebot oder den in der Plattform angenommenen Regeln erhebt;
8) „Preisliste“ – die aktuelle Liste der Preise, Sätze oder Abrechnungsregeln von Trevo, die dem Partner in der Plattform, in der geschäftlichen Kommunikation oder in einem gesonderten Angebot zur Verfügung gestellt wird;
9) „Partnerinhalte“ – alle Informationen, Daten, Materialien, Fotos, Beschreibungen, Bedingungen, Antworten auf Bewertungen, Regelungen, Nachrichten und sonstigen Elemente, die vom Partner oder seinem Personal in die Plattform eingestellt werden.
Abschnitt 3. Vertragsschluss und Partnerkonto
1. Der Vertrag zwischen Trevo und dem Partner kommt mit der Aktivierung des Partnerkontos durch Trevo, der Aufnahme der Nutzung des Partnerbereichs oder der Bestätigung der Annahme des Angebots von Trevo zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern ein individuelles Angebot oder gesonderte Vereinbarungen zwischen den Parteien nichts anderes vorsehen.
3. Der Partner ist verpflichtet, vollständige, wahre und aktuelle Identifikations-, Adress-, Kontakt- und Abrechnungsdaten anzugeben und diese bei jeder Änderung unverzüglich zu aktualisieren.
4. Trevo kann die Daten des Partners vor Aktivierung des Kontos oder während der Zusammenarbeit überprüfen. Die Verweigerung der Bereitstellung der für die Überprüfung erforderlichen Daten kann zur Verweigerung der Kontoaktivierung, zur Einschränkung ausgewählter Funktionen oder zur Aussetzung der Zusammenarbeit führen.
5. Der Partner kann seinen Mitarbeitern oder Auftragnehmern Zugang zum Partnerbereich gewähren. Der Partner haftet für Handlungen der Personen, denen er Zugang gewährt hat, wie für eigenes Handeln.
6. Der Partner ist verpflichtet, die Zugangsdaten zum Konto zu schützen und sicherzustellen, dass die Plattform nur von berechtigten Personen genutzt wird.
Abschnitt 4. Umfang der Leistungen von Trevo
1. Trevo stellt dem Partner insbesondere Werkzeuge zur Verfügung für:
1) die Erstellung und Pflege eines öffentlichen Unternehmensprofils und die Veröffentlichung des eigenen Angebots des Partners;
2) die Annahme von Reservierungen und den Online-Verkauf von Gutscheinen und Zusatzleistungen;
3) die Führung eines Kalenders, die Verwaltung der Verfügbarkeit und die Bearbeitung von Reservierungen;
4) die Kommunikation mit Kunden, die Veröffentlichung von Antworten auf Bewertungen und die Verwaltung öffentlicher Inhalte;
5) die Überwachung der Abrechnungen mit Trevo, den Zugriff auf Abrechnungsdokumente und die Gebührenhistorie;
6) die Nutzung anderer von Trevo im Zuge der Weiterentwicklung der Plattform bereitgestellter Funktionen.
2. Trevo kann Demoversionen, Vorschauen, Testversionen oder neue Funktionen in begrenztem Umfang zur Verfügung stellen. Umfang und Funktionsweise einzelner Funktionen können sich mit der Weiterentwicklung der Plattform ändern.
3. Trevo übernimmt vom Partner weder die Pflicht zur Erbringung der den Endkunden angebotenen Leistungen noch die materielle Abwicklung der eigenen Verkäufe des Partners oder die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten, die dem Partner auferlegt sind.
Abschnitt 5. Pflichten des Partners
1. Der Partner verpflichtet sich, seine Tätigkeit im Einklang mit dem Recht auszuüben, alle erforderlichen Rechte, Genehmigungen und Zustimmungen zu besitzen und nur solche Leistungen anzubieten, die er rechtmäßig und ordnungsgemäß erbringen darf.
2. Der Partner ist für die Partnerinhalte verantwortlich, insbesondere für Leistungsbeschreibungen, Preislisten, Termine, Beschränkungen, Leistungsbedingungen, Stornierungsregeln, Informationen zur Verfügbarkeit, öffentliche Materialien, Antworten auf Bewertungen und sämtliche an Endkunden gerichteten Mitteilungen.
3. Der Partner verpflichtet sich, Informationen über sein Angebot, die Verfügbarkeit und die Kontaktdaten in der Plattform aktuell zu halten und falsche, veraltete oder irreführende Informationen unverzüglich zu entfernen.
4. Der Partner ist für die Betreuung der Endkunden in Bezug auf sein Angebot verantwortlich, einschließlich der Erbringung von Leistungen, der Einlösung aktiver Gutscheine, der Erteilung von Informationen, der Bearbeitung von Beschwerden über seine eigenen Leistungen sowie von Erstattungen oder Terminänderungen im Einklang mit dem Recht.
5. Der Partner darf die Plattform nicht zur Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte, Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, diskriminierender, vulgärer oder irreführender Inhalte, unverlangter kommerzieller Informationen oder von Inhalten nutzen, die darauf abzielen, die Sicherheit der Plattform zu umgehen.
6. Der Partner sollte keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten in die Plattform eingeben, es sei denn, dies ist erforderlich, rechtmäßig und mit Trevo abgestimmt.
7. Der Partner ist dafür verantwortlich, dass seine Tätigkeit mit den für ihn geltenden Vorschriften über Verbraucher, Steuern, Buchhaltung, Verkaufsdokumente, den Schutz personenbezogener Daten und allen branchenspezifischen Vorschriften im Einklang steht.
Abschnitt 6. Veröffentlichung von Angeboten und öffentlichen Inhalten
1. Der Partner erteilt Trevo eine nicht ausschließliche, unentgeltliche Lizenz zur Nutzung der Partnerinhalte in dem Umfang, der für die Erbringung der Plattformleistungen erforderlich ist, insbesondere zur Speicherung, Darstellung, Veröffentlichung, technischen Vervielfältigung, Archivierung, Bewerbung des Angebots innerhalb von Trevo und zur Abwehr von Ansprüchen.
2. Der Partner erklärt, dass er über die Rechte an den Partnerinhalten verfügt und dass deren Veröffentlichung und Nutzung im Einklang mit diesen Partnerbedingungen keine Rechte Dritter verletzt.
3. Trevo kann in die technische oder redaktionelle Ebene der Partnerinhalte eingreifen, soweit dies für die ordnungsgemäße Darstellung des Angebots, die Wahrung der Einheitlichkeit der Plattform, die Gewährleistung der Sicherheit oder die Einhaltung des Rechts erforderlich ist. Trevo ist jedoch nicht verpflichtet, sämtliche Partnerinhalte laufend inhaltlich zu prüfen.
4. Trevo kann die Veröffentlichung von Partnerinhalten verweigern, Partnerinhalte verbergen oder entfernen, wenn ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen das Recht, Rechte Dritter, anerkannte Verhaltensstandards oder diese Partnerbedingungen besteht.
5. Soweit die Plattform die Veröffentlichung von Bewertungen, Antworten oder anderen öffentlichen Inhalten ermöglicht, verpflichtet sich der Partner zu einer sachlichen, professionellen und rechtmäßigen Kommunikation.
Abschnitt 7. Reservierungen, Gutscheine und das Verhältnis zum Endkunden
1. Der Partner bleibt Vertragspartner des Endkunden in Bezug auf sein Angebot, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2. Der Partner ist verantwortlich für die Erbringung der Leistung, die Sicherstellung einer mit dem veröffentlichten Angebot übereinstimmenden Verfügbarkeit, die Betreuung von Besuchen, die Wahrung der Rechte der Endkunden und für die Folgen von Stornierung, Terminverschiebung, Leistungsverweigerung oder mangelhafter Leistungserbringung.
3. Trevo kann Werkzeuge zur Verwaltung von Reservierungen, Stornierungen, Terminänderungen, Gutscheinen und Kommunikation bereitstellen; die inhaltlichen Entscheidungen über das Angebot des Partners und dessen Erfüllung obliegen jedoch dem Partner.
4. Der Partner ist verpflichtet, aktive Gutscheine und bestätigte Reservierungen zu akzeptieren, sofern die Verweigerung nicht aus dem Gesetz, höherer Gewalt oder einer anderen im Angebot oder im anwendbaren Recht vorgesehenen berechtigten Grundlage folgt.
5. Der Beginn eines Kaufvorgangs durch einen Endkunden kann ein Zeitfenster oder einen Termin vorübergehend blockieren, um den Abschluss der Bestellung zu ermöglichen. Der Partner akzeptiert diesen Mechanismus als Bestandteil des Betriebs der Plattform.
Abschnitt 8. Zahlungen und Abrechnungen mit Trevo
1. Zahlungen von Endkunden können durch einen von Trevo benannten externen Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Im Verhältnis zum Endkunden bleibt der Partner Verkäufer oder Leistungserbringer seines Angebots und ist für den Verkauf, dessen steuerliche Folgen und die Verkaufsdokumente verantwortlich.
2. Trevo ist berechtigt, Plattformgebühren gemäß der Preisliste, einem individuellen Angebot oder den für eine bestimmte Leistungsart geltenden Abrechnungsregeln zu erheben.
3. Plattformgebühren können insbesondere Transaktionsprovisionen, Abonnements, Gebühren für Zusatzfunktionen, Gebühren für individuelle Implementierungen oder andere mit dem Partner vereinbarte Leistungen umfassen.
4. Trevo stellt dem Partner für abgeschlossene Abrechnungszeiträume Abrechnungsdokumente aus, sofern in dem betreffenden Zeitraum geschuldete Beträge entstanden sind. Abrechnungsdokumente können im Partnerbereich bereitgestellt, per E-Mail versandt oder über einschlägige öffentliche Systeme übermittelt werden, sofern dies gesetzlich zulässig oder erforderlich ist.
5. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Ausstellung und Zustellung von Abrechnungsdokumenten ist die Angabe korrekter, vollständiger und verifizierter Abrechnungs- und Steuerdaten durch den Partner. Das Fehlen solcher Daten kann bis zur Beseitigung der Unregelmäßigkeiten zur Aussetzung ausgewählter Abrechnungsfunktionen führen.
6. Der Partner verpflichtet sich, Plattformgebühren fristgerecht zu zahlen. Zahlungsverzug kann zu gesetzlichen Verzugszinsen im Geschäftsverkehr, zur Einschränkung von Plattformfunktionen oder zur Aussetzung des Partnerkontos führen.
7. Trevo kann die Preisliste, Provisionssätze, die Struktur der Preispläne oder den Umfang entgeltlicher Leistungen mit einer Vorankündigung von mindestens 2 Monaten gegenüber dem Partner ändern.
8. Akzeptiert der Partner die neuen Preisbedingungen nicht, kann er den Vertrag mit Wirkung spätestens am Tag vor dem Inkrafttreten der Änderungen kündigen, vorbehaltlich der Abrechnung der bis zum Beendigungsdatum erbrachten Leistungen.
Abschnitt 9. Beschwerden, Erstattungen und Streitigkeiten mit Endkunden
1. Der Partner bearbeitet Beschwerden, Ansprüche, Erstattungen und Streitigkeiten von Endkunden, die sich auf sein Angebot, die Leistungserbringung, die Qualität der Leistung, Verkaufsdokumente oder die Stornierungsregeln beziehen, eigenständig.
2. Der Partner trägt die wirtschaftlichen Folgen von Erstattungen, Chargebacks, Korrekturen, Zahlungsstreitigkeiten und sonstigen Ansprüchen, die aus seinem Angebot oder dem Verhältnis zum Endkunden entstehen, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht oder die Angelegenheit auf einem Verschulden von Trevo beruht.
3. Beschwerden des Partners über die Funktionsweise der Plattform oder die Abrechnungen mit Trevo sind an [email protected] zu richten. Trevo bearbeitet sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer vollständigen Beschwerde, sofern die Art der Angelegenheit keine längere Frist rechtfertigt.
Abschnitt 10. Personenbezogene Daten und Vertraulichkeit
1. Der Partner und Trevo sind jeweils eigenständige Verantwortliche für personenbezogene Daten, soweit jede Partei selbstständig über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Dies betrifft insbesondere Daten, die vom Partner zur Erbringung seiner Leistungen, Durchführung von Verkäufen, Bearbeitung von Beschwerden und Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten verarbeitet werden, sowie Daten, die von Trevo zum Betrieb der Plattform, zur Gewährleistung der Sicherheit, für eigene Abrechnungen, zur Unterstützung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten von Trevo verarbeitet werden.
2. Soweit der Partner die Daten seiner Kunden, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Gutscheinempfänger oder anderer Personen in die Plattform eingibt und die Plattform als Werkzeug für die Ausübung seiner eigenen Tätigkeit nutzt, beauftragt der Partner Trevo mit der Verarbeitung dieser Daten ausschließlich zum Zweck der Erbringung der von diesen Partnerbedingungen erfassten Leistungen.
3. Diese Beauftragung umfasst insbesondere Tätigkeiten, die für Hosting, Speicherung, Organisation, Bereitstellung der Daten im Partnerbereich, Versand von Nachrichten auf Anforderung des Partners, Erstellung von Sicherungskopien, technischen Support, Löschung von Daten sowie die Gewährleistung von Sicherheit und Kontinuität der Plattform erforderlich sind.
4. Der Partner erklärt, dass er über eine geeignete Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der von ihm in die Plattform eingegebenen Daten verfügt und dass er gegenüber den betroffenen Personen die gesetzlich erforderlichen Informationspflichten erfüllt.
5. Trevo verpflichtet sich, geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz der anvertrauten Daten anzuwenden, den Zugang nur autorisierten Personen zu gewähren, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, und Subunternehmer einzusetzen, die ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten.
6. Trevo unterstützt den Partner in angemessenem Umfang und unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung bei der Erfüllung von Pflichten im Zusammenhang mit Anträgen betroffener Personen, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und der Bewertung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung.
7. Nach Beendigung der Zusammenarbeit löscht oder anonymisiert Trevo die im Auftrag des Partners verarbeiteten Daten, sofern keine weitere Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist, zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist oder sich aus notwendigen Sicherungskopien ergibt, die im gewöhnlichen technischen Zyklus entfernt werden.
8. Die Parteien verpflichten sich, geschäftliche, organisatorische, finanzielle und technische Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich zu behandeln, sofern die Offenlegung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Abschnitt 11. Haftung von Trevo und des Partners
1. Trevo erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt, die von einem professionellen Dienstleister erwartet werden kann.
2. Der Partner trägt die volle Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit seines Angebots, für in der Plattform veröffentlichte Inhalte und für die Erbringung der Leistungen gegenüber Endkunden.
3. Trevo haftet nicht für Schäden, die aus Handlungen oder Unterlassungen des Partners, von Endkunden, Zahlungsdienstleistern, externen Dienstleistern, höherer Gewalt oder technischen Unterbrechungen resultieren, die Trevo nicht zuzurechnen sind.
4. Vorbehaltlich vorsätzlich verursachter Schäden ist die gesamte Schadensersatzhaftung von Trevo gegenüber dem Partner wegen Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrags auf die Höhe der Plattformgebühren beschränkt, die der Partner in den 12 Monaten vor dem Ereignis, das die Haftung auslöst, an Trevo gezahlt hat.
5. Die in Absatz 4 genannte Haftungsbeschränkung schließt die Verpflichtungen von Trevo aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht aus.
Abschnitt 12. Aussetzung und Beendigung des Vertrags
1. Jede Partei kann einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen, sofern die Parteien keinen anderen Zeitraum vereinbart haben.
2. Trevo kann den Zugang des Partners zu der gesamten Plattform oder zu einem Teil der Plattform mit sofortiger Wirkung aussetzen, wenn der Partner:
gegen das Recht, Rechte Dritter oder diese Bedingungen verstößt;
mit Zahlungen an Trevo in Verzug ist;
falsche Daten angibt oder sich weigert, diese zu ergänzen oder zu verifizieren;
die Plattform in einer Weise nutzt, die die Sicherheit, den Ruf oder die Stabilität von Trevo gefährdet;
Missbrauch gegenüber Endkunden begeht oder die Plattform für unredliche Tätigkeiten nutzt.
3. Im Falle eines wesentlichen Verstoßes des Partners gegen diese Bedingungen kann Trevo den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
4. Die Beendigung des Vertrags entbindet den Partner nicht von der Pflicht, Reservierungen, Gutscheine und andere Verpflichtungen gegenüber Endkunden, die vor dem Datum der Beendigung der Zusammenarbeit entstanden sind, zu erfüllen oder rechtmäßig abzuwickeln, und auch nicht von der Pflicht, die Trevo geschuldeten Beträge zu begleichen.
Abschnitt 13. Änderungen der Partnerbedingungen und Schlussbestimmungen
1. Trevo kann diese Partnerbedingungen aus wichtigen Gründen ändern, insbesondere bei Änderungen des Rechts, der Weiterentwicklung der Plattform, der Notwendigkeit, Sicherheitsregeln anzupassen, Änderungen des Leistungsmodells oder der Notwendigkeit, Bestimmungen klarzustellen.
2. Jede Änderung dieser Partnerbedingungen, mit Ausnahme einer Änderung der Preisliste, tritt nach einer Frist von mindestens 14 Tagen ab der Information des Partners in Kraft, sofern zwingendes Recht keine andere Frist verlangt.
3. Diese Partnerbedingungen und der Vertrag mit dem Partner unterliegen dem polnischen Recht.
4. Alle Streitigkeiten zwischen Trevo und dem Partner werden von einem polnischen ordentlichen Gericht entschieden, das für den Sitz von Trevo örtlich zuständig ist.
5. Wenn diese Partnerbedingungen auch in anderen Sprachfassungen erstellt werden, ist die polnische Fassung der Partnerbedingungen maßgeblich.
6. Soweit hierin nichts geregelt ist, gelten die einschlägigen Vorschriften des polnischen Rechts und des Rechts der Europäischen Union.